Hier mal ein paar Fakten zum Thema:
Quelle:
Kassenärztliche Vereinigung BremenKassenärztliche Verenigung NordrheinDie Impfung gegen die Schweinegrippe ist kostenlos. Wer lediglich eine Arztpraxis zum Impfen aufsucht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen.
Wer aber eine Beratung zur Impfnotwendigkeit in Anspruch nimmt, muss die Praxisgebühr leisten.
Der
Schnelltest zur Diagnostik ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos. Der Schnelltest ist aber unzuverlässig und hat bei 50% aller getesteten Personen ein falsches Ergebnis geliefert.
Der
PCR-Test ist keine Leistung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Hier muss der Patient selber zahlen, es fallen ca. 50 € an.
Die Kosten für diesen Test werden lediglich für Risikopatienten von den Krankenkassen übernommen.
Zu den Risikopatienten zählen: Säuglinge bis 6 Monate, Schwangere, Patienten mit chronischen Erkrankungen.
Die Meldepflicht von Ärzten für an H1N1-Virus erkrankte ist aufgehoben.
Todesfälle müssen gemeldet werden.
Zur Zeit sind ca. 700 Menschen in Bremen nachweislich an dem Virus erkrankt, die Dunkelziffer liegt aber deutlich höher, da nicht jede Grippeerkrankung auch tatsächlich als solche nachgewiesen wird.
Die medizinischen Labore kommen mit den Tests kaum nach. Ein PCR-Test muss innerhalb von 24 h nach Entnahme durchgeführt werden.
Erkrankte Personen sollen räumlich isoliert werden, das ist aber etwas anderes als Quarantäne.
Patienten sollen nach Möglichkeit einen Mund-Nasenschutz tragen (wenn sie eine Praxis aufsuchen), versorgendes Personal eine Atemschutzmaske (nicht so eine wie sie beim Militär üblich ist

)
Möglicher Übertragungszeitraum
Als Anhalt für den Zeitraum einer möglichen Übertragung (Dauer der
Ansteckungsfähigkeit) durch einen bestätigten oder wahrscheinlichen Fall gilt ein
Zeitraum:
• bei Erwachsenen von 8 Tagen (= Tag vor Symptombeginn bis 7 Tage nach
Symptombeginn) und
• bei Kindern von 11 Tagen (= Tag vor Symptombeginn bis 10 Tage nach
Symptombeginn).